

Der Begriff «Privatbankier» oder «Privatbankiers» (unsere Firma lautet Bordier & Cie, Privatbankiers) bezieht sich auf die Rechtsformen Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. Eine solche Bank unterscheidet sich von anderen Banken, die ebenfalls Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung anbieten, jedoch als Aktiengesellschaft (AG) strukturiert sind. Deren Haftung beschränkt sich auf die Höhe des Aktienkapitals. Im Fall der Privatbankiers sind die Teilhaber persönlich in unbegrenzter Höhe für alle Verpflichtungen, die ihre Bank eingegangen ist, haftbar. Der Status des Teilhabers überträgt sich von Generation zu Generation, um den Fortbestand der Unternehmung sicherzustellen. Bei Bordier & Cie handelt es sich um die fünfte Generation der Familie Bordier, die bei der Bank das Sagen hat.
Die Privatbankiers stellen die älteste Unternehmensform innerhalb des schweizerischen Bankensystems dar. Ursprünglich waren sie Grossisten, Kommissionäre oder Spediteure. Sie widmeten sich dem Kreditgeschäft oder dem Handel mit Wechseln in Verbindung mit dem Warenhandel. Im Verlauf der Geschichte tauchten die Namen von Persönlichkeiten und Familien auf, die illustre Vorreiter der heutigen Privatbankiers waren.
In einer Welt, die von einem immer härteren Konkurrenzkampf geprägt ist, kommt der Fortführung der Tradition von Bordier & Cie grosse Bedeutung zu. Die Kenntnisse entwickeln sich weiter. Die notwendigen Eigenschaften, die zur Führung des Hauses benötigt werden, bleiben dagegen bestehen: die Hartnäckigkeit seines Gründers, die Weitsichtigkeit und die Rechtschaffenheit seiner Nachkommen sowie die Kreativität der Teilhaber und der Geschäftsleitung.
Die Vorreiter der Privatbankiers
Zu den Vorreitern der Privatbankiers gehört Cosimo de Medici. Im 15. Jahrhundert errichtete er in Basel anlässlich des dort stattfindenden Konzils eines der allerersten Bankgeschäfte.
Mit der Reformation im 16. Jahrhundert und dem Aufkommen des Calvinismus strömten verfolgte Protestanten aus ganz Europa, insbesondere aus Frankreich und Italien, herbei und fanden in Genf Zuflucht. Darunter befanden sich auch einige Bankiers, die sich schnell daran machten, dort ihre Talente zur Geltung zu bringen. Im 18. Jahrhundert gelangte der Genfer Privatbankier Jacques Necker dadurch zu Berühmtheit, dass er vom französischen König Louis XVI zum Generaldirektor der königlichen Finanzen bestimmt wurde.
Auch heute noch reichen die Ursprünge vieler Privatbankiers ins 18. Jahrhundert zurück. Zu jener Zeit waren sie als Universalbankiers tätig und für die Kreditbedürfnisse ihrer Kundschaft besorgt. Bis zum Beginn der Industriellen Revolution waren die Privatbankiers die wichtigsten und einflussreichsten Akteure des gesamten Bankensystems.
Die Industrielle Revolution
Mit dem grossen industriellen Aufschwung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war es ihnen jedoch nicht mehr länger möglich, die wachsende Finanzierungsnachfrage zu befriedigen und gleichzeitig die juristische Form, die durch die unbegrenzte private Haftung der Teilhaber gekennzeichnet ist, aufrecht zu erhalten. In der Folge entstanden, oft auf Initiative der Privatbankiers, die ersten Kreditbanken in Form von Aktiengesellschaften. Während sich diese entwickelten, schrumpfte die Zahl der Privatbankiers. Die Verringerung der Zahl privater Bankhäuser ging jedoch mit einem spürbaren Wachstum ihrer Grösse einher. Mehrere von ihnen haben ausserdem eine internationale Dimension erreicht.
Die Privatbankiers, Spezialisten der Vermögensverwaltung
Das erste Drittel des 20. Jahrhunderts war für die Privatbankiers aufgrund von Emissionen der öffentlichen Hand und des Effektenhandels eine Zeit des grossen Wohlstands. Die Privatbankiers waren insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg in Verbindung mit verschiedenen amerikanischen Banken bei der Platzierung dieser Anleihen ausgesprochen umtriebig. Dieser Zeitabschnitt war aber auch geprägt von der wirtschaftlichen Depression und von politischen Veränderungen, die von Bankenkrisen begleitet wurden. Dadurch reduzierte sich die Zahl ihrer Häuser. Mit der Einführung des Bankengesetzes im Jahr 1934 wurde das relativ breite Tätigkeitsfeld der Banken eingeschränkt, um den Gläubigerschutz besser auszubauen. Das Bankengesetz verlangte auch eine solidere Kapitalbasis. Bei dieser Gelegenheit erhielten die Privatbankiers aufgrund ihrer Unternehmensstruktur bankgeschäftliche und rechtliche Privilegien zugesprochen.
Während und nach dem Zweiten Weltkrieg festigten die Privatbankiers ihre Spezialisierung auf die Börsengeschäfte und den Wertpapierhandel und profilierten sich als weltweit anerkannte Spezialisten der Vermögensverwaltung.
Seit den Neunzigerjahren erleben die schweizerischen Privatbankiers eine Phase der schnellen Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit. Besonders für einige unter ihnen war diese Phase auch mit einem starken Ausbau ihrer Auslandtätigkeit verbunden. Die von den Mitgliedern der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers verwalteten Vermögenswerte verzeichneten ebenfalls ein ausgeprägtes Wachstum.
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